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Auf der Tagesordnung des Landtags stand heute auch die Einrichtung einer „Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen“. Die Fraktionen von SPD, CDU, Grüne und FDP hatten dazu einen gemeinsamen Gesetzentwurf eingebracht, der heute vom Landtag verabschiedet wurde.
Für die SPD nahm dazu Josef Neumann, sozialpolitischer Sprecher seiner Fraktion, Stellung. Neumann betonte, dass Opfer von Gewalttaten zumeist über einen langen Zeitraum hinweg mit den physischen und psychischen Folgen zu kämpfen hätten. Das auf Bundesebene geltende Opferentschädigungsgesetz sei allerdings so eng gefasst, dass darunter nicht alle Formen von Gewalttaten fielen, etwa Formen des extremen Stalkings und Mobbings. Bislang sei es daher so, dass viele Betroffene keine Hilfe nach den Bestimmungen des Opferentschädigungsgesetzes beantragen könnten. Er appellierte an den Bundesetzgeber, hier dringend nachzubessern und die antragsfähigen Kriterien weiter zu fassen.
Umso mehr begrüßte Neumann, dass nun auf Landesebene durch eine Stiftung ein ergänzendes Regelsystem eingerichtet werde, mit dem die Opferrechte in NRW gestärkt und den Betroffenen zielgenauer und unmittelbarer finanziell geholfen werden könne. Dies sei ein längst überfälliger Schritt. Die Einrichtung einer vom Land unterstützten „Stiftung Opferschutz NRW‘ sei ein klares Signal an die Betroffenen, „dass wir in existentiellen Notlagen, in denen sie unverschuldet als Folgen einer Straftat geraten sind, sie nicht alleine lassen, sondern an ihrer Seite stehen“, so Neumann abschließend.