Neue Chance nach Generalüberholung: Das Kulturgesetz der Landesregierung lässt Fragen offen

Die CDU-Landesregierung will  das Kulturfördergesetz der Rot-Grünen Regierung aus 2014 abschaffen und ersetzen durch ein neue Kulturgesetz. Die Initiative aus NRW steht damit bundesweit im Fokus der Aufmerksamkeit. Andreas Bialas, kulturpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Düsseldorfer Landtag, lässt an seiner Bereitschaft für eine gute Kulturgesetzgebung und die konstruktive Zusammenarbeit für dieses gemeinsame Ziel keinen Zweifel – auch wenn der bereits geschaffene Meilenstein der Kulturgesetzgebung, das Kulturfördergesetz aus dem Jahr 2014, durch die Ministerin beseitigt werden soll. Klar falsch nennt Bialas diese Entscheidung, denn dem Kulturfördergesetz war ein mehrjähriger Prozess der engen Zusammenarbeit aller Verbände vorangegangen.

Nachdem die Ministerin ihren ersten, überaus schwachen Entwurf, der zu erheblicher Kritik geführt hatte, einer Generalüberholung unterzogen hatte. Die reale Tauglichkeit müsse sich noch erweisen, immerhin sehe er mehr konzeptbasierte Kulturförderpolitik als noch im Entwurf – insgesamt mehr Rückbesinnung auf das bestehende Kulturfördergesetz, so Bialas. Es wird ein weiterer breiter Diskurs stattfinden, um sowohl Künstlerinnen und Künstler angemessen zu fördern als auch die Kultureinrichtungen zukunftsfest zu machen. Dies muss sich insbesondere nach der Corona-Pandemie bewähren. Ebenso unverzichtbar sind für Bialas die Verwirklichung gesellschafspolitischer Ansprüche in einem Kulturgesetz. Dies bezieht sich insbesondere auf Diversität und Gendergerechtigkeit. Im Fokus von Kulturförderung muss auch die Einladung zum Begreifen der Vielseitigkeit unserer Existenz ausgesprochen werden.

 

Sehen Sie das Video zur gesamten Plenarrede von Andreas Bialas im Landtag zum Kulturgesetzbuch am 20. Mai 2021.