„Was ist seit Lügde geschehen, um Kinder in NRW vor sexuellem Missbrauch zu schützen?“  

Andreas Bialas zur Großen Anfrage an die Landesregierung

Vor acht Monaten fasste der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) „Kindesmissbrauch“ in seinem Zwischenbericht knapp 60 Schlussfolgerungen: Darin sind Maßnahmen von Landesregierung und Parlament vorgesehen, um Kinder in NRW vor sexuellem Missbrauch besser zu schützen. Unterstützt werden sollen u.A. Jugendämter, um eine akute Kindeswohlgefährdung besser erkennen und wirksame Maßnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen ergreifen zu können. Gefördert werden sollen zudem die Begleitung, Unterstützung und Stärkung von Opfern sexueller Gewalt. 

Die SPD-Fraktion fordert nun in einer Großen Anfrage von der Landesregierung Auskunft, inwieweit diese Schlussfolgerungen aus dem Zwischenbericht des PUA „Kindesmissbrauch“ bisher umgesetzt worden sind. Hierzu erklärt Andreas Bialas, Sprecher der SPD-Fraktion im PUA „Kindesmissbrauch“:

„Was in Lügde passierte, schockiert dauerhaft. Was in Lügde passierte, wiederholt sich, wenn wir nicht versuchen, besser und umfassender den Missbrauch zu bekämpfen. Das ist unser aller Auftrag. Deshalb wollen wir in der Großen Anfrage von der Landesregierung wissen: Was ist seit den Ereignissen in Lügde geschehen, um Kinder in NRW besser vor sexuellem Missbrauch zu schützen?

Die Untersuchungen des PUA ‚Kindesmissbrauch‘ haben deutlich gezeigt, dass Kinderschutz nur mit einem konsequenten und schnellen Handeln und mit möglichst umfassendem gegenseitigen Informationsfluss gelingen kann. Mit den Schlussfolgerungen des Zwischenberichts liegt ein Meilenstein auf dem Weg zu einer ebenen- und ressortübergreifenden Kinderschutzpolitik in NRW vor. Umso wichtiger ist es, dass die einstimmig formulierten Forderungen zur Stärkung des Kindeschutzes in NRW konsequent umgesetzt werden.

Die Antworten auf unsere Große Anfrage sollen die weitere Aufklärungsarbeit des PUA ‚Kindesmissbrauch‘, die Arbeit der Kinderschutzkommission und die Weiterentwicklung des Kinderschutzgesetzes ergänzen. Darüber hinaus greift die Große Anfrage die Diskussionen der Kinderschutzkommission nach einem Unabhängigen Beauftragten auf. Auch die Verzahnung und verbindliche Gestaltung von Maßnahmen wird aufgegriffen, um einen Ausblick auf eine ressortübergreifende Arbeit im Kinderschutz zu geben.“

(Anbei der Link zum Zwischenbericht des PUA IV „Kindesmissbrauch“ (Drucksache 17/16770 vom 16.03.2022, 4052 S.) auf der Homepage des Landtags.